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Praktikum und Abschlussarbeit im Ausland / Vorbereitung / Administration Heimathochschule

Wer ein Praktikum im Ausland plant, sollte vorab verschiedene Fragen an der Heimathochschule klären: Muss ich Studiengebühren bezahlen? Muss ich ein Urlaubssemester beantragen? Wird mein Auslandspraktikum an der Heimathochschule anerkannt? Wann muss ich mich für das nächste Studiensemester rückmelden?

Studiengebühren und Urlaubssemester

Studierende, die ihr Praxissemester im Ausland absolvieren möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen. Der Verwaltungsbeitrag von 40,- € sowie der Studentenwerksbeitrag von 60,- €, also insgesamt 100,- €, müssen dennoch überwiesen werden. Diesen Betrag müssen Sie innerhalb des Rückmeldezeitraums bezahlen.

Wenn man ein freiwilliges Praktikum, sei es im In- oder Ausland, absolviert, muss man sich an der Heimathochschule beurlauben lassen und muss dann keine Studiengebühren bezahlen. Allerdings wird Ihr Praktikum an der Heimathochschule dann nicht anerkannt.

Um sich beurlauben zu lassen, müssen Sie - vor Semesterbeginn - einen „Antrag auf Beurlaubung“ ausfüllen (Anträge gibt es im Studierendenbüro in Gebäude 2, Zimmer 011). Auch im Urlaubssemester muss die Verwaltungsgebühr von 40,- € bezahlt werden, Sie müssen aber weder die Studiengebühren von 500,- € noch die 60,- € für den Studentenwerksbeitrag bezahlen.

Praktikantenamt und -vertrag

Die Bachelor-Studiengänge sehen ein Pflichtpraktikum im Studienplan vor. Dieses Praxissemester, meistens das 6. Semester, ist von Fakultät zu Fakultät verschieden. In der Regel muss eine gewisse Prüfungsleistung erbracht sein, bevor das Praxissemester begonnen werden kann.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Praktikantenamtsleiter in Verbindung zu setzen, um die folgenden Fragen für das Praktikum bzw. Praxissemester zu klären:

  • Wann soll ein Praktikumsplatz gesucht werden?
  • Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
  • Wie bewerbe ich mich um einen Praktikumsplatz?
  • Haben Sie Vordrucke für Praktikantenverträge?
  • Wie hoch ist die Vergütung von Praktika in der Regel?
  • Wie beantrage ich ein Praktikum?
  • Wie sind die steuerlichen und versicherungstechnischen Regelungen während eines Praktikums?
  • Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
  • Wo bekomme ich Adressen für Praktikantenplätze im In- und Ausland?
  • Wie muss mein Praktikantenbericht aussehen?

Die Praktikantenämter der Fakultäten verfügen außerdem über Adressen und Kontakte zur Industrie, verwalten die Praktikantenberichte und können zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen Auskunft geben.

Praktikantenverträge bekommt man in den Fakultäten in mehreren Sprachen, meistens stehen sie zum Download auf der Homepage der Fakultäten zur Verfügung.

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