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Praxissemester
Bei vielen Studierenden entsteht im Laufe des Studiums der Wunsch, praktische Erfahrungen auch im Ausland
zu sammeln. Daher entscheiden sich viele, das Praxissemester, das ein fester Bestandteil fast aller
Studiengänge
der Hochschule darstellt, im Ausland zu absolvieren. Häufig dominiert der Wunsch, in ein englischsprachiges
Land zu gehen, jedoch wird der Blick immer stärker auch auf andere Länder gerichtet. Bei der Länderwahl
sollte man besonders eventuelle Sprachprobleme berücksichtigen, da es bei erheblichen Verständigungsschwierigkeiten
wohl zu einer geringeren Übertragung von Verantwortlichkeiten seitens des Unternehmens kommen wird.
Ein Auslandspraktikum bietet viele Vorteile. Man wird mit einer anderen Kultur und Mentalität konfrontiert,
muss sich anpassen und lernen damit zurechtzukommen. So kann der eigene Horizont erweitert werden, und
die vielfältigen und neuen Eindrücke bereichern die eigene Persönlichkeit.
Durch ein Praktikum im Ausland gewinnt man Einblick in Arbeitsabläufe von Unternehmen in anderen Ländern.
Andere Länder – andere Sitten. Dies gilt nicht nur im allgemeinen Umgang der Menschen miteinander, sondern
auch speziell im geschäftlichen Alltag. Man lernt Besonderheiten des Landes kennen und kann diese später
im Umgang mit Geschäftskunden aus diesem Land einbringen. So ist es beispielsweise bei Geschäftsessen
in Frankreich üblich, Geschäftliches erst nach dem Hauptgang zu besprechen. In Irland sind Verspätungen
erwünscht: die Iren halten nichts von Pünktlichkeit, und in China gilt es als höflich, beim Essen zu
schmatzen.
Natürlich verbessert man durch ein Praktikum im Ausland seine Sprachkenntnisse erheblich und erlangt
einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bewerbern.
Viele Aspekte also, die für ein Auslandspraktikum sprechen. Doch wie finde ich eine Praktikumstelle
im Ausland?
Freiwilliges Praktikum
Natürlich besteht, neben der Möglichkeit das Praxissemester im Ausland zu absolvieren, auch die Möglichkeit
ein zusätzliches, freiwilliges Praktikum im Ausland zu machen. Dies kann in den Semesterferien oder
während
eines Urlaubssemesters durchgeführt werden.
Die Vorteile sind wie beim Pflichtpraktikum im Ausland: Zusätzliche Praktika wirken sich bei der späteren
Stellensuche positiv aus. Außerdem können Kontakte in die Wirtschaft und zu potentiellen Arbeitgebern
geknüpft werden.
Auch nach Abschluss des Studiums ist in einigen Ländern ein Praktikum noch möglich. So besteht z.B.
die Möglichkeit bis zu einem Jahr nach dem Hochschulabschluss ein Praktikum in den USA zu absolvieren.
Suche von Praktikumsangeboten
Der Entschluss, ein Praktikum im Ausland zu machen, ist gefasst, doch wie findet man eine passende Praktikantenstelle?
Hierzu bieten sich zahlreiche Möglichkeiten:
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das Akademische Auslandsamt bietet Hilfestellungen, und auch auf der
hochschuleigenen Stellenbörse im Internet kann man Angebote für Praktikumsstellen im Ausland finden.
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jeder Fachbereich verfügt über ein eigenes Praktikantenamt, wo weitere Informationen und auch Stellenangebote
erhältlich sind.
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die Industrie- und Handelskammern der einzelnen Länder, deren Adressen im Akademischen Auslandsamt eingesehen
werden können, bieten Möglichkeiten zur Praktikumsuche.
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viele Praktika werden über persönliche Kontakte vermittelt. Haben Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte,
die bereits im Ausland gearbeitet haben oder sogar dort leben?
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eventuell haben Sie bereits eine Lehre in einem Unternehmen gemacht, oder bereits das Praxissemester
absolviert? Hat das Unternehmen einen Sitz im Ausland? So haben Sie gute Chancen einen Praktikumplatz
in einer Auslandsvertretung des Unternehmens zu erhalten.
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Auf den Homepages großer Unternehmen findet man Stellenangebote, auch für das Ausland.
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Außerdem bietet das Internet zahlreiche Möglichkeiten, Praktikumsplätze im Ausland zu finden. In nachfolgendem
pdf-Dokument finden Sie einige Links:
Praktikumsplätze im Ausland
Förderungsmöglichkeiten/Termine
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Stipendien für Auslandspraktika.
Sie können sich aber auch im Internet unter folgendem Link über die verschiedenen Stipendienmöglichkeiten
des DAAD und anderer Organisationen informieren.
Stipendiendatenbank
Bitte beachten Sie jeweils die Bewerbungstermine und -fristen!
DAAD Fahrtkostenzuschuss
Der Deutsche Akademische Austauschdienst vergibt für Auslandspraktika (ausgenommen EU-Länder, Schweiz,
Norwegen. Liechtenstein) einen Fahrtkostenzuschuss. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalbetrag
in
Höhe von mindestens 200,- €.
Damit dieser Zuschuss bewilligt werden kann müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Praktikumsdauer zwischen 2 und 6 Monaten
- Vordiplom (kann bis Beginn des Praktikums nachgereicht werden)
- Stellenzusage
- Nachweis über Sprachkenntnisse der Arbeitssprache ( z.B. TOEFL, Cambridge Certificate oder DAAD-Sprachzeugnis
(Formular))
- Praktikum muss durch Fakultät anerkannt sein
- Keine Förderung über andere Organisationen, die bereits einen ähnlichen Zuschuss beinhaltet
- BAföG – Empfänger können nicht berücksichtigt werden
Die Bewerbungsunterlagen können beim Akademischen Auslandsamt abgeholt werden und müssen spätestens
2 Monate vor Beginn des Praktikums dem DAAD vorliegen. Bewerbungen müssen beim Akademischen Auslandsamt
abgegeben werden, welches dann die Bewerbung an den DAAD weiterleitet.
Bei Abbruch des Praktikums muss der komplette Zuschuss zurückbezahlt werden.
Nach Abschluss des Praktikums ist der Praktikant verpflichtet beim DAAD einen Praktikumsbericht und
eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums vorzulegen.
DAAD: Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen
Förderung von Auslandspraktika deutscher Studierender in Studiengängen, in denen ein Auslandspraktikum
vorgeschrieben ist oder praktische Erfahrungen im Ausland inhaltlich unabdingbar erforderlich sind.
DAAD: Kurzstipendien für Praktika
Leonardo da Vinci
Mit dem Leonardo da Vinci Stipendium sollen Studierende unterstützt werden, die ein studienbezogenes
Praktikum in der EU machen.
Ebenso werden Praktika in folgenden Ländern gefördert:
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Bulgarien
- Rumänien
- Türkei
Der Praktikant erhält folgende Leistungen vom Leonardo-Stipendium:
- Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (zwischen 50,- € und 500,- €)
- Reisekostenzuschuss
- evtl. Zuschuss zu einem Sprachkurs vor Ort
Um ein Stipendium erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Praktikumsdauer zwischen 3 und 12 Monaten
- Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Reine Auslandssemester und/oder Sprachreisen werden nicht gefördert (siehe auch Sokrates/Erasmus)
- Verdienstgrenze 550 €
- eine Stellenzusage muss vorhanden sein
Auch Graduierte können sich für das Leonardo da Vinci-Stipendium bewerben, jedoch nur bei Praktika,
die maximal 1 Jahr nach Abschluss des Studiums stattfinden.
Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage der
Koordinierungsstelle
heruntergeladen werden und müssen über das Akademische Auslandsamt eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen
müssen vor der Abreise eingereicht werden.
LEONARDO DA VINCI.pdf
Carlo-Schmid-Programm
Siebte Ausschreibung zum Carlo-Schmid-Programm für Praktika an Internationalen Organisationen und EU-Institutionen.
Das Carlo-Schmid-Programm ist eine Initative zur Unterstützung von qualifizierten deutschen Nachwuchskräften
mit internationaler Ausrichtung.
Es ist ein Baustein zur Verbesserung der Wettbewerbschancen interessierter und hochqualifizierter junger
Akademikerinnen und Akademiker im internationalen Verwaltungsbereich.
Siebte Ausschreibung zum Carlo-Schmid-Programm für Praktika an Internationalen Organisationen und EU-Institutionen
InWent
InWent bietet ein Förderprogramm für FH-Studierende sowie weitere Programme für praktische Tätigkeiten
im Ausland.
Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie in nachfolgendem pdf-Dokument.
InWent.pdf
Auslands-Bafög
Studierende können Bafög für Auslandsaufenthalte beantragen. Hier gibt es höhere Förderungssätze - auch
für Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein Bafög erhalten.
Auslands-Bafög
Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit können außergewöhnliche, nicht durch das BAföG abgedeckte Belastungen, zum Beispiel
für Auslandsaufenthalte, aufgefangen werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen
des Antragstellers und der Eltern.
Bundesverwaltungsamt
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