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Studium im Ausland / Vorbereitung / Administration Heimathochschule

Wer einen Studienaufenthalt im Ausland plant, sollte vorab verschiedene Fragen an der Heimathochschule klären: Muss ich Studiengebühren bezahlen? Muss ich ein Urlaubssemester beantragen? Muss ich mich rückmelden? Werden meine Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt?

Studiengebühren und Urlaubssemester

Ab der Einführung der Studiengebühren in Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 müssen alle Studierenden, die ein Studium im Ausland absolvieren möchten und die dort erbrachten Studienleistungen anerkannt bekommen wollen, die Studiengebühren in Höhe von 500,- € an der Heimathochschule zahlen und auch den Verwaltungsbeitrag von 40,- €. Diesen Betrag (540,- €) müssen Sie innerhalb des Rückmeldezeitraums bezahlen.

In bestimmten Fällen bei einem Auslandsaufenthalt kann man sich an der Heimathochschule beurlauben lassen und muss dann keine Studiengebühren bezahlen: Wenn man ein Auslandsstudium als Free Mover oder ein freiwilliges Praktikum, sei es im In- oder Ausland, absolviert. Allerdings werden Ihre Studienleistungen an der Heimathochschule dann nicht anerkannt.

Um sich beurlauben zu lassen, müssen Sie - vor Semesterbeginn - einen „Antrag auf Beurlaubung“ ausfüllen (Anträge gibt es im Studierendenbüro in Gebäude 2, Zimmer 011). Auch im Urlaubssemester muss die Verwaltungsgebühr von 40,- € bezahlt werden, Sie müssen aber weder die Studiengebühren von 500,- € noch die 60,- € für den Studentenwerksbeitrag bezahlen.

Anerkennung von Leistungen

Damit Ihre Studienleistungen, die Sie im Ausland erbringen, an der Hochschule Reutlingen anerkannt werden, müssen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit dem zuständigen Auslandsbeauftragten in Ihrem Studiengang in Verbindung setzen und abklären, welche Vorlesungen, Übungen oder Seminare Ihnen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.

Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, müssen zusätzlich ein Learning Agreement ausfüllen.

ECTS-Credits

Das European Credit Transfer System (ECTS) soll europaweit ein einheitliches und transparentes Bewertungssystem gewährleisten, die interinstitutionelle Anerkennung von Studienleistungen ermöglichen und auch die Durchführung von weiterführenden Studien sicherstellen.

Das System dient der Transparenz der Stundenverteilung und Arbeitsbelastung in einem Studiengang. Für Ihre Studienleistungen während eines Auslandsstudiums bekommen Sie Credits. In einem Studiensemester müssen in der Regel 30 Credits erbracht werden. Genaue Auskunft erhalten Sie in Ihrem Fachbereich oder in der Studien- und Prüfungsordnung.

Learning agreement

Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, müssen ein Learning Agreement ausfüllen und von allen zuständigen Stellen unterschreiben lassen . Darin vereinbaren die Studierenden mit ihrer Heimathochschule und der Partnerhochschule ihren Studienplan für den Auslandsaufenthalt. Damit wird sichergestellt, dass die Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden, nach der Rückkehr von der Heimathochschule anerkannt werden.

Sie erhalten das Formular im Akademischen Auslandsamt oder im Fachbereich.
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