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DAAD
Studium im Ausland / Grundsätzliches / Förderungsmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht (Tabellen im pdf-Format) und Beschreibungen über die wichtigsten Stipendien für Auslandsaufenthalte.

Außerdem gibt es im AAA die DAAD-Veröffentlichung. „Studium, Forschung, Lehre im Ausland: Förderungsmöglichkeiten für Deutsche“ kostenlos für Studierende zum Mitnehmen. Das Buch gibt einen Überblick über sämtliche Förderungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte. Sie können sich aber auch im Internet unter folgendem Link über die verschiedenen Stipendienmöglichkeiten des DAAD und anderer Organisationen informieren.

Stipendiendatenbank

Bitte beachten Sie jeweils die Bewerbungstermine und -fristen!

Auslands-Bafög

Studierende können Bafög für Auslandsaufenthalte beantragen. Hier gibt es höhere Förderungssätze - auch für Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein Bafög erhalten.

Auslands-Bafög

Bildungskredit

Mit dem Bildungskredit können außergewöhnliche, nicht durch das BAföG abgedeckte Belastungen, zum Beispiel für Auslandsaufenthalte, aufgefangen werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und der Eltern.

Bundesverwaltungsamt

DAAD.pdf


ERASMUS.pdf


Das Free Mover Stipendien-Programm des DAAD

Das Free Mover-Stipendienprogramm der EU ermöglicht Studierenden, die bereits mit ERASMUS gefördert wurden, eine erneute Unterstützung für ein weiteres Auslandsstudium.


Förderbar sind:

  • Studierende aller Fachrichtungen
  • Studierende ab dem 3. Semester (bis einschließlich des Master-Studiums)
  • Auslandstudienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten an Hochschulen in allen Teilnehmerländern des SOKRATES-Programms und in der Schweiz.

Förderbedingungen und Voraussetzungen:

  • Es liegt kein bilaterales SOKRATES-Abkommen mit den Fakultäten der ausländischen Gasthochschule vor, in denen die Studierenden studieren wollen; in diesem Fall schließen Heimat- und Gasthochschule ein bilaterales Abkommen und vereinbaren für den Stipendiaten, dass er/sie dieselben Vorteile genießt wie Teilnehmer am ERASMUS-Programm, d.h. insbesondere Gebührenfreiheit und Erleichterungen bei der Einschreibung
  • Studium an einer deutschen Hochschule, das zu einem staatlichen Abschluss führt.
  • Die Förderung des Auslandsaufenthalts ist durch SOKRATES/ERASMUS trotz Vorliegens eines bilateralen Abkommens ausgeschlossen (z.B. Förderung eines SOKRATES-Auslandsstudiums über 12 Monate hinaus, beispielsweise im Rahmen von Doppeldiplom-Programmen oder eines weiteren Auslandsaufenthalts
  • Überschreitung des vereinbarten Austauschkontingents
  • Staatsangehöriger der EU oder eines Landes das sich an dem Free Mover Programm beteiligt.
  • Die akademische Anerkennung der von den Stipendiaten an der ausländischen Gasthochschule erbrachten Studienleistungen muss von der Heimathochschule gewährleistet werden (möglichst unter Nutzung von ECTS)

Leistung, Information und Bewerbung:

  • Die Leistungen liegen bei einem Mobilitätszuschuss von ca. 125.- € pro Monat. Nähere Informationen auf der Website unter: http://eu.daad.de/eu/freemover/05303.html
  • Die Bewerbung wird über das Akademische Auslandsamt eingereicht.

Fullbrigt.pdf


Landesstiftung BAWUE.pdf

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