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Studiengebühren und Urlaubssemester
Studierende, die ihr Praxissemester im Ausland absolvieren möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen.
Der Verwaltungsbeitrag von 40,- € sowie der Beitrag für das Studentenwerk und das VVS-Ticket , also insgesamt
109,60 €, müssen dennoch überwiesen werden. Diesen Betrag müssen Sie innerhalb des Rückmeldezeitraums
bezahlen.
Wenn man ein freiwilliges Praktikum, sei es im In- oder Ausland, absolviert, kann man sich an der Heimathochschule
beurlauben lassen und muss somit keine Studiengebühren bezahlen. Allerdings wird Ihr Praktikum an der
Heimathochschule dann nicht anerkannt.
Um sich beurlauben zu lassen, müssen Sie - vor Semesterbeginn - einen „Antrag auf Beurlaubung“ ausfüllen
(Anträge gibt es auf der Homepage unter Prüfungsangelegenheiten). Auch im Urlaubssemester muss die Verwaltungsgebühr
von 40,- € bezahlt werden, Sie müssen aber weder die Studiengebühren von 500,- € noch die 69,60 € für
den Studentenwerksbeitrag und das VVS-Ticket bezahlen.
Praktikantenamt und -vertrag
Die Bachelor-Studiengänge sehen ein Pflichtpraktikum im Studienplan vor. Dieses Praxissemester, meistens
das 6. Semester, ist von Fakultät zu Fakultät verschieden. In der Regel muss eine gewisse Prüfungsleistung
erbracht sein, bevor das Praxissemester begonnen werden kann.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Praktikantenamtsleiter in Verbindung zu setzen, um die folgenden
Fragen für das Praktikum bzw. das Praxissemester zu klären:
- Wann soll ein Praktikumsplatz gesucht werden?
- Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
- Wie bewerbe ich mich um einen Praktikumsplatz?
- Haben Sie Vordrucke für Praktikantenverträge?
- Wie hoch ist die Vergütung von Praktika in der Regel?
- Wie beantrage ich ein Praktikum?
- Wie sind die steuerlichen und versicherungstechnischen Regelungen während eines Praktikums?
- Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
- Wo bekomme ich Adressen für Praktikantenplätze im In- und Ausland?
- Wie muss mein Praktikantenbericht aussehen?
Die Praktikantenämter der Fakultäten verfügen außerdem über Adressen und Kontakte zur Industrie, verwalten
die Praktikantenberichte und können zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen Auskunft geben.
Praktikantenverträge bekommt man in den jeweiligen Praktikantenämtern.
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