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Versicherungen
Bei einem Praktikum im Ausland sollten Sie sich unbedingt um einen ausreichenden Versicherungsschutz
bemühen. Dieser umfasst die Krankenversicherung, evtl. eine Zusatzkrankenversicherung mit Rücktransport
aus dem Ausland sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Was die Krankenversicherung anbelangt, so wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse, die
Ihnen verbindlich Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Auslandspraktikum erteilen kann und auch
darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt. Wichtig ist außerdem, dass
Sie sich vor Ihrer Abreise einen Auslandskrankenschein oder eine EHIC-Karte (Europäische Krankenversichertenkarte)
von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.
Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich
einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Krankenversicherung
abschließen. Im Internet gibt es ein vielfältiges Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung
für das Ausland über Organisationen (z. B. die Gruppenversicherung des DAAD, über Praktikumsvermittlungsorganisationen
oder den ADAC) abzuschließen.
Wer vom DAAD oder einer Partnerorganisation gefördert wird, kann die Gruppenversicherung des DAAD in
Anspruch nehmen. Diese Versicherung ist eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter
DAAD -
Gruppenversicherung.
Wenn Sie während des Auslandsaufenthalts durch die Hochschule in Deutschland beurlaubt sind, bleibt
der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden. Bei
Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung.
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