P R O F I S - P l a t t f o r m
Online Student Guide der HfWU Nürtingen-Geislingen
Startseite
PROFIS-Projekt
Kontakt
Impressum
Online-Angebot
Online Student Guide
Job- & Karrierebörse
Online-Sprachkurse
Interne Kommunikation
Übersicht Online-Angebote
Häufig gestellte Fragen
Links
moodle
vitero Online-Seminarraum
Ratgeber tele-lernen
e-teaching.org
DAAD
Praktikum und Abschlussarbeit im Ausland / Vorbereitung / Versicherungen

Versicherungen

Bei einem Praktikum im Ausland sollten Sie sich unbedingt um einen ausreichenden Versicherungsschutz bemühen. Dieser umfasst die Krankenversicherung, evtl. eine Zusatzkrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Was die Krankenversicherung anbelangt, so wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse, die Ihnen verbindlich Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Auslandspraktikum erteilen kann und auch darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich vor Ihrer Abreise einen Auslandskrankenschein oder eine EHIC-Karte (Europäische Krankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.

Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Krankenversicherung abschließen. Im Internet gibt es ein vielfältiges Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für das Ausland über Organisationen (z. B. die Gruppenversicherung des DAAD, über Praktikumsvermittlungsorganisationen oder den ADAC) abzuschließen.

Wer vom DAAD oder einer Partnerorganisation gefördert wird, kann die Gruppenversicherung des DAAD in Anspruch nehmen. Diese Versicherung ist eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter DAAD - Gruppenversicherung.

Wenn Sie während des Auslandsaufenthalts durch die Hochschule in Deutschland beurlaubt sind, bleibt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung.

Übersicht