|
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht (Tabellen im pdf-Format) und Beschreibungen über die wichtigsten
Stipendien für Auslandsaufenthalte.
Außerdem gibt es im AAA die DAAD-Veröffentlichung. „Studium, Forschung, Lehre im Ausland: Förderungsmöglichkeiten
für Deutsche“ kostenlos für Studierende zum Mitnehmen. Das Buch gibt einen Überblick über sämtliche
Förderungsmöglichkeiten
für Auslandsaufenthalte. Sie können sich aber auch im Internet unter folgendem Link über die verschiedenen
Stipendienmöglichkeiten des DAAD und anderer Organisationen informieren.
Stipendiendatenbank
Bitte beachten Sie jeweils die Bewerbungstermine und -fristen!
|
|
Auslands-Bafög
Studierende können Bafög für Auslandsaufenthalte beantragen. Hier gibt es höhere Förderungssätze - auch
für Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein Bafög erhalten.
Auslands-Bafög
Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit können außergewöhnliche, nicht durch das BAföG abgedeckte Belastungen, zum Beispiel
für Auslandsaufenthalte, aufgefangen werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen
des Antragstellers und der Eltern.
Bundesverwaltungsamt
DAAD.pdf
ERASMUS.pdf
Das Free Mover Stipendien-Programm des DAAD
Das Free Mover-Stipendienprogramm der EU ermöglicht Studierenden, die bereits mit ERASMUS gefördert
wurden, eine erneute Unterstützung für ein weiteres Auslandsstudium.
Förderbar sind:
- Studierende aller Fachrichtungen
- Studierende ab dem 3. Semester (bis einschließlich des Master-Studiums)
- Auslandstudienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten an Hochschulen in allen Teilnehmerländern des
SOKRATES-Programms und in der Schweiz.
Förderbedingungen und Voraussetzungen:
- Es liegt kein bilaterales SOKRATES-Abkommen mit den Fakultäten der ausländischen Gasthochschule
vor, in denen die Studierenden studieren wollen; in diesem Fall schließen Heimat- und Gasthochschule ein
bilaterales Abkommen und vereinbaren für den Stipendiaten, dass er/sie dieselben Vorteile genießt wie
Teilnehmer am ERASMUS-Programm, d.h. insbesondere Gebührenfreiheit und Erleichterungen bei der Einschreibung
- Studium an einer deutschen Hochschule, das zu einem staatlichen Abschluss führt.
- Die Förderung des Auslandsaufenthalts ist durch SOKRATES/ERASMUS trotz Vorliegens eines bilateralen
Abkommens ausgeschlossen (z.B. Förderung eines SOKRATES-Auslandsstudiums über 12 Monate hinaus, beispielsweise
im Rahmen von Doppeldiplom-Programmen oder eines weiteren Auslandsaufenthalts
- Überschreitung des vereinbarten Austauschkontingents
- Staatsangehöriger der EU oder eines Landes das sich an dem Free Mover Programm beteiligt.
- Die akademische Anerkennung der von den Stipendiaten an der ausländischen Gasthochschule erbrachten
Studienleistungen muss von der Heimathochschule gewährleistet werden (möglichst unter Nutzung von ECTS)
Leistung, Information und Bewerbung:
- Die Leistungen liegen bei einem Mobilitätszuschuss von ca. 125.- € pro Monat. Nähere Informationen
auf der Website unter:
http://eu.daad.de/eu/freemover/05303.html
- Die Bewerbung wird über das Akademische Auslandsamt eingereicht.
Fullbrigt.pdf
Landesstiftung BAWUE.pdf
|