Studium im Ausland / Vorbereitung / Krankenversicherung
Krankenversicherung
Auch während des Auslandsaufenthalts muss man krankenversichert sein. Am besten wenden Sie sich direkt
an Ihre Krankenversicherung, die Ihnen verbindlich Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Ausland
erteilen kann und auch darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt.
Wichtig
ist außerdem, dass Sie sich vor Ihrer Abreise einen Auslandskrankenschein oder eine EHIC-Karte (Europäische
Krankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.
In EU-Mitgliedsstaaten gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Auslandsaufenthalten
außerhalb der EU muss man auf Sonderregelungen der verschiedenen Länder achten. In vielen Fällen bietet
die Partnerhochschule für das entsprechende Land gültige Versicherungen an.
Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich
einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Zusatzversicherung abschließen.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten; Informationen hierzu finden Sie im Internet. Man kann auch eine
Krankenversicherung über Organisationen wie z. B. den ADAC abschließen. Wichtig: Vor der Abreise über
die technische Abwicklung im etwaigen Krankheitsfall im Ausland informieren.
Bei einer Beurlaubung durch die Hochschule in Deutschland während des Auslandsaufenthalts bleibt der
gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden.
Online Student Guide der HfWU Nürtingen-Geislingen