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Studium im Ausland / Vorbereitung / Krankenversicherung

Krankenversicherung

Auch während des Auslandsaufenthalts muss man krankenversichert sein. Am besten wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung, die Ihnen verbindlich Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Ausland erteilen kann und auch darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich vor Ihrer Abreise einen Auslandskrankenschein oder eine EHIC-Karte (Europäische Krankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.

In EU-Mitgliedsstaaten gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU muss man auf Sonderregelungen der verschiedenen Länder achten. In vielen Fällen bietet die Partnerhochschule für das entsprechende Land gültige Versicherungen an.

Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Zusatzversicherung abschließen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten; Informationen hierzu finden Sie im Internet. Man kann auch eine Krankenversicherung über Organisationen wie z. B. den ADAC abschließen. Wichtig: Vor der Abreise über die technische Abwicklung im etwaigen Krankheitsfall im Ausland informieren.

Bei einer Beurlaubung durch die Hochschule in Deutschland während des Auslandsaufenthalts bleibt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden.
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