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Studium im Ausland / Grundsätzliches / Organisation
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Wer einen Studienaufenthalt im Ausland plant, sollte sich frühzeitig informieren und folgende Fragen
klären: Welche Hochschule in welchem Land kommt in Frage? Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Wie bewerbe ich mich? Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Brauche ich ein Visum? Werden die Leistungen
an der Heimathochschule anerkannt?
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Bewerbungsverfahren
Merkblatt: Bewerbungsverfahren für alle Studiengänge außer International Finance.pdf
Merkblatt: Bewerbungsverfahren für den Studiengang International Finance.pdf
Bewerbungsbogen Studiengang International Finance.pdf
Bewerbungsbogen Auslandsamt.pdf
Der richtige Zeitpunkt: Termine & Fristen
Ein Semester im Ausland ist mittlerweile fester Bestandteil fast jeden Studiums, denn Auslandserfahrung
ist bei Bewerbungen später ein Plus. Wer sich zu diesem Schritt entschieden hat, sollte sich Gedanken
über den richtigen Zeitpunkt machen.
Ein Auslandsstudium sollte nach Möglichkeit auf ein ganzes akademisches Jahr (meist von August/September
bis Juni/Juli) angelegt sein. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erfahrungsgemäß ist im ersten Auslandssemester
alles noch ein bisschen neu, man muss sich erst orientieren und an fremde Studien- und Lebensbedingungen
gewöhnen. Zudem weichen die Semesterzeiten an den meisten ausländischen Hochschulen von denen an der
HfWU
ab und es kann bei unterjährigen Hochschulwechseln zu unerwünschten Überschneidungen bzw. Leerzeiten
kommen.
Darüberhinaus laufen Kurse an vielen Hochschulen über das gesamte akademische Jahr.
In vielen Fällen ist das 4. und 5. Semester der günstigste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium. Hier kann
auch ein Auslandssemester mit einem Praktikum kombiniert werden. In der Regel ändert sich durch ein
Auslandsstudium
der weitere Studienverlauf, ein Gespräch mit einem Studienberater ist daher ratsam. Wer trotzdem nur
ein
Semester ins Ausland will sollte sich auf das Wintersemester konzentrieren, da fast alle ausländischen
Hochschulen frühere Semestertermine als die HfWU haben.
Studierende, die an den Austauschprogrammen mit englischsprachigen Partnerhochschulen der HfWU teilnehmen
wollen, sollten sich unbedingt so früh wie möglich um einen Termin für den TOEFL (Test of English as
a
Foreign Language) bemühen. Nähere Informationen dazu sind im AAA oder im Internet erhältlich. Grundsätzlich
gilt: Informieren Sie sich und planen Sie frühzeitig! Besuchen Sie unbedingt die jeweils im Oktober/November
stattfindende Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium.
Fakultät V: Zeitplan.ppt (Zeit- und Ablaufplan für das Auslandssemester für Studierende
der Fakultät V)
Finanzen & Studiengebühre
Die gute Nachricht vorneweg: durch die Austauschbeziehungen der HfWU fallen an Partnerhochschulen in
der Regel keine Studiengebühren an (Ausnahmen bestätigen die Regel). Die schlechte Nachricht: Ein Auslandsstudium
ist nur in seltenen Fällen eine billige Angelegenheit.
Erster Punkt für eine umfassende Finanzplanung sind die an der Hochschule anfallenden Gebühren. Wer
an
einer Partnerhochschule der HfWU studiert, kann von den mit den Partnern ausgehandelten günstigeren
Konditionen
profitieren. Meist werden Studiengebühren komplett erlassen.
Allerdings können in manchen Fachbereichen und für besonders beliebte Ziele oft nicht allen Bewerbern
diese Vorzugskonditionen gewährt werden. Hier werden diejenigen Studierenden ausgewählt, die sich durch
besonders gute Leistungen hervorgetan haben. Auf Anfrage erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt eine
Auflistung der Gebühren und Sonderkonditionen an den einzelnen Partnerhochschulen.
Zur Erinnerung: Ein Auslandsstudium auf eigene Faust (Free Mover) kann nicht auf das Partnernetzwerk
der HfWU zurückgreifen. Der/die Studierende muss daher die Gebühren für die Hochschule selbst aufbringen.
Zu den (Studien-) Gebühren für die Hochschule kommen auf jeden Fall Reise- und Lebenshaltungskosten
(inkl.
Wohnung), die je nach Land und Region variieren. Möglicherweise fallen auch Kosten für Kauf oder Anmietung
eines Autos, Bücher, Ausflüge und Reisen im fremden Land an. Hinzu kommen Ausgaben für sonstige Dinge,
die man nicht aus der Heimat mitbringen konnte. Auch wenn dies von Mensch zu Mensch unterschiedlich
ist:
meist sind die Ausgaben bei einem Auslandsstudium höher als von zuhause gewohnt.
In jedem Fall sollten sich Studierende rechtzeitig auf die finanziellen Belastungen einstellen. Neben
einer ausreichenden finanziellen Versorgung sollte auch an den bestmöglichen Transfer von Geld gedacht
werden. Klassisches Mittel sind dabei Kreditkarten, die von vielen Privatanbietern zu unterschiedlichen
(Auslands-) Konditionen angeboten werden. Für Studierende, die sich länger im Ausland aufhalten, lohnt
sich auch die Eröffnung eines Kontos vor Ort.
Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts zu ermöglichen, gibt es in
Deutschland verschiedene Wege der Förderung eines solchen Studienvorhabens. Mehr Informationen dazu
unter
dem Punkt "Förderungsmöglichkeiten" auf dieser Seite.
Visum
Die Welt wird immer kleiner, trotzdem gibt es noch viele Grenzen und bürokratische Hürden, die bei der
Planung des Auslandsaufenthaltes genommen werden müssen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, ob
für
das Gastgeberland eine Visumspflicht besteht.
Für einen Aufenthalt in den Staaten der EU wird in der Regel kein Visum, jedoch ein gültiger Personalausweis
bzw. Reisepass, benötigt. Außerhalb der EU ist jedoch, bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (als
Tourist), ein Visum vorgeschrieben.
Die Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten informieren über das Visum für ein Studien- oder
Praktikumsaufenthalt. Dort werden auch die Anträge eingereicht. Es empfiehlt sich, das Visum frühzeitig,
sofort nach Zusage der Gastuniversität bzw. nach Erhalt der Praktikumstelle (Arbeitsvisum), zu beantragen,
da die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, zum Beispiel für die USA. Ein Visum
kostet
– abhängig vom Zielland – etwa zwischen 30 und 100 Euro.
Je nach den Anforderungen des Gastlandes müssen Sie eine Zusatz-Krankenversichung für das Ausland vorweisen.
Informationen hierzu bieten die Krankenversicherungen und Banken, die Auslandsversicherungen bis zu
einem
Jahr anbieten. Häufig wird eine Erklärung verlangt, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können,
und im Gastland nicht der Sozialhilfe zur Last fallen. Die Behörden des Aufnahmelandes erteilen Ihnen
dann eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf die Dauer der Ausbildung beschränkt ist.
Nähere Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite unter "
Vorbereitung - Administration Heimathochschule" oder direkt
bei diesen beiden Websites:
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
www.konsulate.de
Alle Angaben gelten für deutsche Staatsbürger/innen! Bedingungen für Bürger/innen anderer Länder
sind beim jeweils zuständigen Konsulat zu erfragen.
Anerkennung von Leistungen
Ein Studium im Ausland bringt nicht nur Einblicke in andere Kulturen und eine Abwechslung vom studentischen
Alltag. Es werden auch akademische Leistungen erbracht, die in die Gesamtnote an der HfWU einfließen.
Um hier keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, ist eine genaue Planung notwendig. Ein Blick auf
den Kursplan der jeweiligen Partnerhochschule ist dabei selbstverständlich. Auf dieser Grundlage können
sich Studierende einen Kursplan zusammenstellen, der dann mit dem zuständigen Auslandsbeauftragten rechtzeitig
in einem Studienvertrag (Learning Agreement) festgelegt wird.
Dieser Studienvertrag muss gleich nach der Ankunft mit der Partnerhochschule abgestimmt und von dieser
unterschrieben an die HfWU zurückgesandt werden. Zum Abschluss des Auslandsstudiums erhalten die Studierenden
ein Datenblatt (Transcript of Records), in dem die belegten Kurse samt erzielter Noten aufgeführt sein
sollten.
Wichtig: die Noten sollten wenn möglich in Prozentpunkten ausgedrückt werden, denn die Umrechnung erfolgt
nach dem Prinzip der Percentage Grades.
In unserem Notensystem gibt es eine Zuordnung von Prozentwerten zu jeder Note von 4,0 bis 1,0 in einer
Abstufung von 0,3-Schritten. Dabei liegt der minimale Prozentwert für das Bestehen bei 40%. Das Maximum
von 100% führt zur Bestnote 1,0. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prozentwert, der für das Bestehen
erforderlich ist, nicht zwangsläufig mit unserem Prozentwert übereinstimmt (in USA beispielsweise 60%,
in Südafrika 50 %). Eine genaue Umrechnung kann nur erfolgen, wenn die Partnerhochschule den genauen
Prozentwert
für die Leistung übermittelt.
In der Praxis führt dies zu erheblichen Problemen. Daher soll je nach Partnerhochschule ein Umrechnungsschema
verwendet werden, das mit dem Partner abgestimmt ist und von den Studierenden im Zusammenhang mit dem
Learning Agreement unterschrieben wird. Die jeweiligen Auslandsbeauftragten können hier weiterhelfen,
denn nach der Rückkehr legt der/die Studierende das Datenblatt dem zuständigen Auslandsbeauftragten
zur
Anerkennung der Kurse vor.
Nicht immer können Studienverträge eingehalten werden, manchmal wurden Kurse belegt, die nicht im Voraus
festgelegt waren. Dann muss der/die Studierende alle für die Anerkennung relevanten Unterlagen vor allem
über Umfang (Credits) und Inhalt des Kurses vorlegen. Es ist das gleiche Verfahren wie im Falle der
Free
Mover, die nicht an einer Partnerhochschule der HfWU studiert haben.
Wer einen Studienplatz erhält, der von Studiengebühren befreit ist (z.B. Fullerton) hat eine besondere
Verantwortung. Er oder sie muss die Gebühren selbst zahlen, wenn nicht mindestens 80% der im Learning
Agreement vereinbarten Kurse bestanden wurden.
(Für ausführliche Hintergrundinformationen über das hier wichtige "European Credit Transfer System"
informieren
sie sich unter dem Punkt "ECTS".)
Sprachkenntnisse
Ein Auslandsaufenthalt ohne Kenntnisse der Landessprache ist weder sinnvoll noch möglich. Ihre Sprachkenntnisse
müssen ausreichend sein, um den Lehrveranstaltungen an Ihrer ausländischen Hochschule folgen zu können
oder sich im beruflichen Alltag zurechtzufinden. Zur sprachlichen Vorbereitung besteht die Möglichkeit,
Intensivkurse im In- und Ausland zu belegen.
Viele amerikanische und englische Universitäten verlangen von nicht-englischsprachigen Ausländern einen
Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse. Oft ist es erforderlich den Test of English as a
Foreign Language (TOEFL)
abzulegen. Beim TOEFL geht es nicht darum, ihn zu bestehen oder durchzufallen, sondern eine
bestimmte Punktzahl zu erreichen. Als Untergrenze gelten 173 Punkte (von 300 möglichen). Die meisten amerikanischen
Universitäten verlangen jedoch 250 und mehr Punkte, wobei die Anforderung an die Höhe der erforderlichen
Punktzahl unterschiedlich sein kann. Der TOEFL wird als "Internet Based Testing" (iBT) teilweise noch
als "Computer Based Testing" (CBT) oder "Paper Based" (PBT) durchgeführt. Der TOEFL ist ein wichtiges
Auswahlkriterium. Daher muss das Ergebnis bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Bei Bewerbungen um ein Stipendium des DAAD nach Nordamerika, Australien oder Neuseeland sollte das TOEFL-Ergebnis
spätestens zwei Monate nach Bewerbungsschluss beim DAAD vorliegen. Nachreichungen am besten selbst mit
zwei Kopien an das zuständige Referat des DAAD schicken.
Mehr Informationen unter:
http://www.ets.org
Der Test kostet US$ 155. Nach der Anmeldung bekommt man Zugang zu einem Toefl iBT Sampler, der in das
Testverfahren einführt und Übungsfragen enthält.
Mehr Informationen zu
"Sprachkursen und Förderungsmöglichkeiten"
findet Ihr unter dem Punkt "III. Sprachen und Länderinfos".
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Online Student Guide der HfWU Nürtingen-Geislingen
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Übersicht
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